Geflügelpest/Vogelgrippe: KURZINFORMATION
Aus aktuellem Anlass möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass folgende Maßnahmen strikt einzuhalten sind, um das Risiko einer Ansteckung so gering wie möglich zu halten:
Vermeidung von Wildvögeln im Geflügelstall
Wechseln der Schuhe und Kleidung vor und nach Betreten des Stalles
Benutzen der Desinfektionswanne bei jeder Stalltür
kein Austausch von Geräten u.ä. zwischen den verschiedenen Geflügelhaltungen
Kein Betreten der Ställe durch betriebsfremde Personen
bei Auslandsreisen auf ausreichende Hygiene achten
besondere Vorsicht ist bei der Rückkehr von Auslandsaufenthalten aus gefährdeten Gebieten im Hinblick auf die Erregereinschleppung (z.B. über verschmutzte Schuhe) zu legen
regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Ställe
Lagerung von Futter und Einstreu so, dass keine Wildvögel dazu kommen
Freilandhaltung - keine Fütterung und Tränkung im Auslaufbereich
Das Verbringen von lebendem Geflügel, deren Produkten und Bruteiern aus infizierten Gebieten in die Europäische Union ist verboten. Durch illegales Verbringen von Geflügel bzw. durch Touristen, die aus verseuchten Ländern kommen und in Österreich Geflügelbetriebe betreten, besteht jedoch ein gewisses Risiko. Je schneller nach einem Seuchenverdacht die richtigen Maßnahmen getroffen werden, umso schneller kann die Seuche wieder eingedämmt werden. Daher weisen wir noch einmal darauf hin, dass eine rasche Anzeige des Seuchenverdachts gesetzlich vorgeschrieben und unbedingt erforderlich ist.