• 10.11.16

    Geflügelpest/Vogelgrippe: KURZINFORMATION

    Aus aktuellem Anlass möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass folgende Maßnahmen strikt einzuhalten sind, um das Risiko einer Ansteckung so gering wie möglich zu halten:

      

    • Vermeidung von Wildvögeln im Geflügelstall

    • Wechseln der Schuhe und Kleidung vor und nach Betreten des Stalles

    • Benutzen der Desinfektionswanne bei jeder Stalltür

    • kein Austausch von Geräten u.ä. zwischen den verschiedenen Geflügelhaltungen

    • Kein Betreten der Ställe durch betriebsfremde Personen

    • bei Auslandsreisen auf ausreichende Hygiene achten

    • besondere Vorsicht ist bei der Rückkehr von Auslandsaufenthalten aus gefährdeten Gebieten im Hinblick auf die Erregereinschleppung (z.B. über verschmutzte Schuhe) zu legen

    • regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Ställe

    • Lagerung von Futter und Einstreu so, dass keine Wildvögel dazu kommen

    • Freilandhaltung - keine Fütterung und Tränkung im Auslaufbereich

    Das Verbringen von lebendem Geflügel, deren Produkten und Bruteiern aus infizierten Gebieten in die Europäische Union ist verboten. Durch illegales Verbringen von Geflügel bzw. durch Touristen, die aus verseuchten Ländern kommen und in Österreich Geflügelbetriebe betreten, besteht jedoch ein gewisses Risiko. Je schneller nach einem Seuchenverdacht die richtigen Maßnahmen getroffen werden, umso schneller kann die Seuche wieder eingedämmt werden. Daher weisen wir noch einmal darauf hin, dass eine rasche Anzeige des Seuchenverdachts gesetzlich vorgeschrieben und unbedingt erforderlich ist.