Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass wir gemeinsam mit der ZAG eine Verlängerung des Covid-Verlustersatzes erreicht haben.
Der für Februar/März bereits genehmigte Betrachtungszeitraum für den Covid Verlustersatz wurde nun um die Monate April/Mai verlängert.
Die Antragstellung kann ab heute elektronisch über die eAMA (Ausfüllhilfen und Merkblätter unter: https://www.ama.at/Home) erfolgen.